Intrastat-Export
Intrastat-Export
Unterschieden nach 2 Richtungen, dem Eingang (Einkäufe aus dem EU-Ausland) und dem Ausgang (Verkäufe ins EU-Ausland) liegt eine Anmeldepflicht vor, wenn pro Verkehrsrichtung jährlich mehr als 500.000 Euro umgesetzt werden. Dann wird man für die jeweilige Verkehrsrichtung meldepflichtig. In der Regel bekommt man eine Aufforderung vom Statistischen Bundesamt mit gleichzeitiger Fristsetzung zur Anmeldung.
Mit diesem Exportmodul können Intrastat Meldungen für beide Richtungen erzeugt, exportiert und in einem frei wählbaren Export-Path abgelegt werden.
Von dort können sie weiter versendet werden.
Die Basisdaten dazu werden unter Intrastat-Verkehrszweige, Intrastat-Geschäftsarten und Intrastat-Statistische-Verfahren erfasst.