Zahlungsverkehr


Der Zahlungsverkehr ist Bestandteil des Moduls "OP-Verwaltung" in der I-Line 6.
Sie können damit Überweisungen und Lastschriften im SEPA Format ausführen. 

Für jeden Zahlvorgang wird mit F4 eine neue Nummer vergeben und die gewünschte Zahlart ausgewählt (Überweisung oder Lastschrift).
Das Zahldatum dient dabei lediglich zu Ihrer Information, wann Sie die Aktion ausgeführt haben. 
Dann wählen Sie noch Ihre Hausbank und lesen über den oberen Button "Einlesen" Ihre Op's ein.
Sind alle eingelesenen Sätze ok, wird über Clearing DTA bzw. Clearing SEPA-XML eine Bankdatei erzeugt, die entweder mit einem Bankprogramm (Starmoney, VR-Networld etc.) importiert und verschickt werden kann, oder direkt "online" importiert und anschließend ausgeführt wird. 

SEPA-Überweisungen werden dabei ähnlich wie bisherige Überweisungen behandelt, außer, dass dafür die sogenannte IBAN (internationale Bankkontonummer) für die ordnungsgemäße Ausführung benötigt wird. 

Mit dem ab Release III 2013 in der I-Line 6 vorhandenen Konverter, können die im Kunden-und Lieferantenstamm vorhandene Bankverbindungen auf die neuen SEPA-konformen IBAN-Nummern konvertiert werden. Ebenso werden dort die sogenannten "SEPA-Lastschriftmandate" angelegt und verwaltet.
Ab Release II 2014 werden SEPA-Lastschriften nicht mehr automatisch als OP eingelesen. Außerdem können mit einem Doppelklick auf das Häckchen "mahnen" Op's vom Mahnwesen ausgeschlossen werden, weil diese z. Bsp. schon im gerichtlichen Mahnverfahren sind, oder es Absprachen dazu mit dem Kunden gibt. 

Achtung: 

"SEPA-Lastschriftmandate" sollten bei Einsatz der I-Line Fibu (GDI-Fibu)direkt in der I-Line 6 angelegt und verwaltet werden. Diese werden dann mit jeder Rechnung als OP, mit allen nötigen SEPA-Lastschriftangaben an die I-Line Fibu übergeben 
Um "Lastschriftmandate" in der I-Line 6 selbst anlegen zu können, muss zunächst unter "Basisdaten\Nummernkreise" ein neuer Nummernkreis für SEPA-Mandate angelegt werden. 


Dieser dann in Basisdaten\Basisdaten unter "zusätzliche Nummenkreise" und Auswahl "Sepamandate" zugeordnen. 


Außerdem müssen bei den Zahlarten (unter Basisdaten\Finanzen) die neuen SEPA-Zahlarten angelegt und anschließend im Kunden-Lieferantenstamm neu zugeordnet werden. Erst danach erstellte Belege werden vom System als SEPA-Zahlart erkannt. 


Für die SEPA-Lastschriften gibt es zwei Verfahren: 
die SEPA-Basislastschrift (SEPA Core Direct Debit)und 
die SEPA-Firmenlastschrift (SEPA Business to Business Direct Debit),
die ausschließlich für den Verkehr mit Geschäftskunden vorgesehen ist. 


Das SEPA-Basis-Lastschriftverfahren enthält vom bisherigen deutschen Einzugsermächtigungslastschriftverfahren zahlreiche bekannte Elemente. Das SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren berücksichtigt die Bedürfnisse von Geschäftskunden und ist dem bisherigen Abbuchungsauftragsverfahren ähnlich.

Mit dem SEPA Verfahren sind im einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum erstmals auch grenzüberschreitende Lastschriften möglich. Wer regelmäßige Zahlungen z.B. in ein Nachbarland im Euroraum entrichten muss, kann die fälligen Beträge nun von seinem Inlandszahlungskonto als SEPA-Lastschrift abbuchen lassen. Ab Februar 2014 löst die SEPA-Lastschrift die nationalen Lastschriftverfahren in den Euro-Ländern endgültig ab. Ebenso wie bei SEPA-Überweisungen werden für SEPA-Lastschriften grundsätzlich IBAN (International Bank Account Number, internationale Kontonummer) und BIC (Business Identifier Code, internationale Bankleitzahl) anstatt althergebrachter Kontonummer und Bankleitzahl benötigt. 

Ab Februar 2014 werden die Rechte der Verbraucher bei Lastschriften in den Euro-Ländern gestärkt. Zahlungsdienstleister müssen ihren Kontoinhabern künftig ermöglichen, die Einlösung von Lastschriften z.B. dem Betrag nach zu begrenzen oder auf bestimmte Zahlungsempfänger einzuschränken. 

Die rechtliche Legitimation für den Einzug von SEPA-Lastschriften ist das Mandat, das die Zustimmung des Zahlers gegenüber dem Zahlungsempfänger zum Einzug fälliger Forderungen mittels Lastschrift und die Weisung an seinen Zahlungsdienstleister (Zahlstelle) zur Einlösung durch Belastung seines Zahlungskontos enthält. Für die Zahler ist die Umstellung auf die SEPA-Basislastschrift jedoch mit keinerlei Aufwand verbunden. Nach Änderung der Geschäftsbedingungen der Zahlungsdienstleister zum 9. Juli 2012 können die einmal erteilten Einzugsermächtigungen auch für den Einzug von SEPA-Basislastschriften genutzt werden. 

SEPA-Basislastschriften, bei denen ein gültiges Mandat vorliegt, können bis zu acht Wochen nach dem Belastungstag ohne Angabe von Gründen zurückgegeben werden (fehlt das unterschriebene Mandat, verlängert sich die Frist auf 13 Monate). 

Weitere Merkmale der SEPA-Basislastschrift und der SEPA-Firmenlastschrift sind: 

SEPA-Lastschriften haben ein festes Fälligkeitsdatum, an dem die Kontobelastung erfolgt. Dieses wird dem Zahler vom Zahlungsempfänger (Lastschrifteinreicher) vorab mitgeteilt. Auf diese Weise kann der Zahler sicherstellen, dass sein Zahlungskonto / Girokonto zum Zeitpunkt des Lastschrifteinzugs über genügend Deckung verfügt. 

Jeder Lastschrifteinreicher (Zahlungsempfänger) besitzt eine individuelle Kennung zur Identifizierung, die sogenannte Gläubiger-Identifikationsnummer (CI, Creditor Identifier). Diese Nummer und die vom Zahlungsempfänger jedem Mandat zuzuordnende Mandatsreferenz (z.B. Rechnungsnummer) ermöglichen dem Zahler einen einfachen Abgleich von Belastungen auf seinem Zahlungskonto / Girokonto. Die Gläubiger-Identifikationsnummer ist in Deutschland 18 Stellen lang und wird von der Deutschen Bundesbank vergeben.