Geschäftsjahre


Die I-Line 6 bietet Ihnen hier die Möglichkeit Geschäftsjahre und freie Periodenräume anzulegen.

Es können jederzeit durch berechtigte User, Perioden gesperrt werden.


Achtung:

Für gesperrte Perioden können keinerlei Belege mehr erstellt oder geändert werden.

Die Sperrung ist aber jederzeit wieder rückgängig zu machen.


Ebenso sind hierüber Jahresabschlüsse möglich, die aber nicht mehr rückgängig gemacht werden können.  

Bei Jahresabschlüssen können dann laut DSGVO z. Bsp. personenbezogene Daten anonymisiert werden,

die keiner Aufbewahrungspflicht laut GOBD mehr unterliegen.


Sie können ein Geschäftsjahr wahlweise "Monatsweise", "Quartalsweise" oder als nur komplettes Jahr neu aufbauen lassen. 

Die entsprechende Aufteilung der "von"/"bis"-Perioden wird dabei automatisch generiert. 

 



Über diese (neue) Funktion können Sie Geschäftsjahre komplett "abschließen". "Schließen" bedeutet hierbei: 

Es werden alle Perioden des zugehörigen Geschäftsjahrs geschlossen. Damit können generell keine Bewegungsdaten mehr erzeugt werden, die in eine geschlossene Periode gehören. 

Dazu gehören alle Belege aller Belegarten, Inventuren, Umbuchungen und Buchungen der OP-Verwaltung. 

Ebensowenig können Belege und Bewegungsdaten aus einer geschlossenen Periode noch editiert werden. Bevor Sie jedoch ein Geschäftsjahr schließen können, werden alle betroffenen Belege und Daten überprüft, ob der Belegvorgang tatsächlich abgeschlossen ist. 

Hierzu öffnet sich eine Validierungsmaske, die unterteilt nach Daten-Art die entsprechenden Ergebnisse der Kontrolle darstellt. Wie im Bild zu sehen, sind hier zum Beispiel noch offene Belege, nicht in die Statistik übertragene Belege und noch offene Posten in der OPVerwaltung vorhanden. 

Durch Klick auf den Button "Nachkontrolle" können die einzelnen Belege bzw. Daten angesehen werden. Hier im Beispiel die Nachkontrolle der noch aktiven bzw. teilgelieferten Belege: 




Über den Button "Nachkontrolle"  können die Beleg eingesehen werden, die noch nicht auf "Erledigt" stehen.

Erst wenn es keinerlei offenen Belege bzw. Buchungsvorgänge mehr gibt, lässt sich ein Geschäftsjahr abschließen




Wenn Sie nun versuchen einen Beleg (oder Inventur etc.) mit einem Datum anzulegen, welches innerhalb einer geschlossenen GeschäftsjahrPeriode liegt, 

wird folgende Warnung gezeigt:


 


Einzelne Geschäftsjahr-Perioden lassen sich jetzt sperren. 

D.h. ähnlich wie bei einem Abschluss wird hiermit verhindert, dass Belege oder sonstige Bewegungsdaten geändert oder neu angelegt werden, wenn sie innerhalb einer gesperrten Periode liegen.

Dies kann zum Beispiel als Vorlauf für einen Geschäftsjahres-Abschluss dienen, oder um einen Zeitraum zu blockieren um ungestört Daten auswerten zu können (Statistik oder Bilanzkontrolle) 

oder aus sonstigen betrieblichen Gründen. 

Eine Sperre kann jedoch im Gegensatz zu einem Abschluss ohne weitere Überprüfung eingerichtet und auch wieder aufgehoben werden.